Auflagen und Tierschutz

Auflagen und Tierschutz



Die Auflagen - zum Schutze der Tiere

Außer dem Einbeziehen des Veterinäramtes machten wir uns lange vor der 2. InfoMesse schon Gedanken, wie wir den Stress für die Ausstellungstiere so gering wie möglich halten können, gehen doch viele Besucher an den Käfigen vorbei und wollen sich die Tiere ansehen.

Auf normalen Bewertungsschauen dürfen Besucher erst nach der Bewertung die Tiere besichtigen. Dies dient einerseits dazu, den Tieren so wenig Stress wie möglich zu bereiten und andererseits um zu verhindern das die Tiere angepustet werden oder Finger durch das Gitter gestreckt werden, was das Fell beeinträchtigen und somit die Bewertung erschweren könnte. Während der Bewertungsschau laufen nur die Schauhelfer und die Bewerter durch die Käfiggänge - keine Besucher.

Auf Grund von unseren Besucherzahlen und des permanenten Menschenaufkommens insbesondere bei den Tieren, berücksichtigen wir, dass diese Käfige und die Präsentation für unsere Form der Ausstellung ungeeignet für den ganzen Tag sind. Die Menschen wollen Chinchillas sehen, die Chinchillas jedoch sollten dabei möglicht kaum gestresst und im Schlaf gestört werden.

So erheben wir die Teilnahmebedingungen für Ausstellungstiere und die Raumplanung wie im Folgenden geschildert.

Übersicht


Die Kriterien für Ausstellungstiere

  1. Das Mindestgewicht eines Ausstellungstieres beträgt 300 g.
  2. Die Chinchillas müssen gesund sein. Offensichtlich kranke Tiere werden von der Ausstellung ausgeschlossen.
  3. Offensichtlich trächtige Tiere werden von der Ausstellung ausgeschlossen.
  4. Manipulation der Tiere durch gefärbten Sand oder andere Hilfsmittel ist verboten.

Die Entscheidung zum Ausschluss eines Ausstellungstieres treffen die Organisatoren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Damit verhindern wir zum einen, dass wir kranke oder sehr junge Chinchillas auf der Ausstellung haben, die gerade von den Eltern entwöhnt sind - zum anderen wird gewährleistet, dass sich die Aussteller genau überlegen, welchen Tieren sie die Ausstellung zumuten können.

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Unterbringung der Ausstellungstiere

Noch mehr Gedanken machen wir uns um die Käfige:

Die Chinchillas werden in spezielle einheitliche Ausstellungskäfige gesetzt (Maße: B 40-50 cm, H 30-40 cm, L 50 cm). Die Käfige haben Einstreu, eine Sandwanne mit Badegranulat, eine Heuraufe mit Heu, einen Futternapf, eine Versteckmöglichkeit pro Käfig (halb zugeschobene Sandwanne) und eine Trinkflasche mit Wasser.

Maximale Anzahl der Tiere pro Käfig:
2 Erwachsene oder 1 Elternteil + 2 Jungtiere (Mindestalter der Jungen: 8 Wochen, Mindestgewicht: 250g je Jungtier) oder 3 Jungtiere (10 bis 16 Wochen, Mindestgewicht von 300g je Jungtier).

Eine Reservierung dieser Käfige im Vorwege ist zwingend erforderlich, da nur eine begrenzte Anzahl am Ausstellungstag bereit gestellt werden kann!

Auf Wunsch können die Tiere einer Beurteilung unterzogen werden. Die Chinchillas werden dazu einzeln in chinchillaschauübliche spezielle Bewertungskäfige kurzzeitig umgesetzt (Maße: B 20 cm, H 22 cm, L 28,5 cm). Die Käfige sind von allen Seiten einsehbar (wichtig für eine Beurteilung).

Wir teilen die InfoMesse- Räume in Bereiche auf:
Informationsbereich und Ausstellungsbereich. Diese Aufteilung sowie auch die Käfigvorgaben übermitteln wir zur Erlaubnis an das Veterinäramt.

Die Besucher erhalten in einem Infoblatt bereits wichtige Hinweise am Eingang der InfoMesse:
"Das Rauchen ist in der gesamten Halle verboten! Finger nicht in die Käfige stecken – das Chinchilla beißt, wenn es will! Chinchillas bitte nicht füttern! Schütteln, Rütteln und Klopfen an den Käfigen ist verboten! Haben Sie Interesse an einem ausgestellten Chinchilla, kontaktieren Sie bitte den Züchter, er wird es sich mit Ihnen gemeinsam ansehen! !!! Achten Sie bitte besonders auf Ihre Kinder !!!"

Im Tierbereich selbst informieren wir durch InfoPlakate noch einmal über diese Regelung und bitten um gesenkte Stimmen bei Unterhaltungen in Gegenwart der Tiere und darum, die Tiere aus Rücksicht NICHT mit Blitz zu fotografieren.

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Veranstaltungsablauf

Von 9.00 bis 10.30 Uhr ist Tierannahme, nach 10.30 Uhr ist keine Tierannahme mehr möglich. Von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr ist der Verkauf von Ausstellungstieren möglich.

Den Verkauf der Chinchillas beschränkt sich aus folgenden Gründen auf 1/2 Stunde:

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Veterinäramtliche Auflagen

Des weiteren gelten zusätzlich folgende veterinäramtliche Auflagen:

  1. Es ist für diese Veranstaltung eine Liste der Aussteller und Anbieter von Tieren mit Namen, Anschriften und den jeweils mitgeführten Tieren aufzustellen und auf Verlangen dem amtlichen Tierarzt vorzulegen. Diese Liste ist 3 Jahre aufzubewahren.
  2. Eine der genannten verantwortlichen Personen muss vor Ort ansprechbar sein.

  3. Die Einhaltung der Auflagen liegt in der Verantwortlichkeit des Veranstalters und ist von diesem zu überwachen.

  4. Die Dauer der Börse darf 8 Stunden nicht überschreiten.

  5. Die Raumtemperatur der Ausstellungs- und Verkaufsräume muss ca. 20 Grad betragen.

  6. Nach Beendigung der Börse ist der Veranstaltungsort zu reinigen und zu desinfizieren.

  7. Die im Antrag (siehe oben) angegebenen Ausstellungsbedingungen sind Bestandteil dieser Erlaubnis, sofern in dieser Erlaubnis nichts anderes festgelegt ist.

  8. Es ist eine Börsenordnung, die mindestens die Punkte 9 bis 16 dieser Erlaubnis enthält, an gut sichtbarer Stelle aufzuhängen.

  9. Es dürfen nur Chinchillas (Chinchilla lanigera) ausgestellt und angeboten werden.

  10. Tiere dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Raum ausgestellt oder angeboten werden. Das Anbieten von Tieren außerhalb dieses Raumes, insbesondere im Freien, ist verboten.

  11. Die Tiere müssen in Tischhöhe (mindestens 70 cm Abstand vom Fußboden) ausgestellt oder angeboten werden. Es dürfen nur die im Antrag (siehe oben) angegebenen Käfige verwendet werden. Behältnisse mit Tieren dürfen nicht direkt auf dem Fußboden stehen.

  12. In den Bewertungskäfigen darf jedes Tier nur maximal eine Stunde sein.

  13. Alle Tiere müssen permanent Zugang zu frischem Wasser und Futter haben und eine Rückzugsmöglichkeit. Es muss eine geeignete Einstreu der Käfige vorhanden sein.

  14. Das Schütteln und Klopfen an den Käfigen ist nicht gestattet. Die angebotenen Tiere dürfen nur bei ernsthaftem Kaufinteresse mit Genehmigung und unter Aufsicht der Anbieters aus ihren Behältnissen genommen werden oder angefasst werden.

  15. Ausgestellte Tiere müssen ständig durch den Anbieter beaufsichtigt werden.

  16. Außer bei der Bewertung dürfen Menschen nur von einer Seite an die Käfige der Tiere heran gelangen.

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